Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Patrick Lis (DJ Patrick Fox):

§ 1 Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und Patrick Lis abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden Patrick Lis von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
a) Die Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich.
b) Ein Angebot von Seiten Patrick Lis kommt mit Abgabe der Willenserklärung, also dem unterzeichneten Vertrag, zustande. Der Kunde hat 14 Tage Zeit, das Angebot durch Unterzeichnung und Rücksendung anzunehmen. Sollte das Angebot nicht innerhalb der Frist angenommen werden, so besteht von Seiten Patrick Lis keine Pflicht zur Erfüllung des Vertrags.
c) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Patrick Lis sie schriftlich bestätigt.

§ 3 Widerruf und Rücktritt vom Vertrag
a) Der Kunde kann den Vertrag schriftlich und ohne Nennung von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei Patrick Lis widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
b) Ein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag ist nach Verstreichen der Widerrufsfrist nicht möglich. Patrick Lis ist jedoch nach eigenem Ermessen berechtigt eine Stornierung aus Kulanz vorzunehmen. Hierbei fallen Stornierungsgebühren nach der folgenden Kostentabelle an:

Stornierungszeitraum vor Veranstaltung Stornierungsgebühr
mehr als 3 Monate 10% des im Vertrag festgehaltenen Betrags, mind. jedoch 25,00 EUR
weniger als 3 Monate und mehr als 30 Tage 25% des im Vertrag festgehaltenen Betrags, mind. jedoch 50,00 EUR
weniger als 30 und mehr als 10 Tage 50% des im Vertrag festgehaltenen Betrags, mind. jedoch 100,00 EUR
weniger als 10 und mehr als 4 Tage 75% des im Vertrag festgehaltenen Betrags, mind. jedoch 200,00 EUR
weniger als 4 und mehr als 1 Tag(e) 90% des im Vertrag festgehaltenen Betrags, mind. jedoch 300,00 EUR
am Veranstaltungstag 100% des im Vertrag festgehaltenen Betrags

§ 4 Zahlung
a) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung bar am Tag der Veranstaltung.
b) Bei Überweisung gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung.

§ 5 Leistungserbringung als Discjockey
a) Die Leistungserfüllung durch Patrick Lis bei Komplettpaketen mit Discjockey umfasst die Anlieferung und den Aufbau des gebuchten Equipments, die Arbeit als Discjockey im vereinbarten Zeitraum, sowie den Abbau und den Abtransport des Equipments.

b)  Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Die Standardaufbauzeit beträgt ca. 1,5 Stunden; die Standardabbauzeit ca. 1 Stunde. Falls ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten vorgeschrieben wird, so ist Patrick Lis berechtigt jeweils pro Anfahrt zusätzlich entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.

c) Die Discjockey-Tätigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Tätigkeit des Discjockeys beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Hintergrundmusik zählt zur Arbeitszeit des Discjockeys, auch wenn dieser nur eine CD bzw. Playlist abspielt. Sollte der Discjockey auf Kundenwunsch früher mit seiner Tätigkeit beginnen als vereinbart, so wird diese Zeit mit dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz berechnet. 

d) Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden an der Anlage (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment etc.), die durch Gäste oder ihn selbst entstehen.
e) Patrick Lis ist als Discjockey berechtigt vor, während und nach der Veranstaltung Audio-, Foto- bzw. Filmaufnahmen für Werbezwecke, Kundeninformation, etc. anzufertigen.

f) Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind in voller Höhe vom Veranstalter zu entrichten. Auf Wunsch wird Ihm eine Übersicht der gespielten Lieder zur Vorlage bei der GEMA von Patrick Lis ausgehändigt. Falls eine solche Übersicht benötigt wird, ist dies Patrick Lis vor der Veranstaltung mitzuteilen, sodass er die Möglichkeit hat, die gespielten Lieder zu notieren.


§ 6 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Herne.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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